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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für
sämtliche Geschäfte mit unseren Käufern. Mit der Bestellung erkennt sie der
Käufer auch für nachfolgende Bestellungen an, auch wenn seine eigenen
Geschäftsbedingungen anders lauten. Entgegenstehende oder von diesen
Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden
nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich und schriftlich
zu. Abweichende Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir
in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender
Bedingungen des Käufers den Auftrag vorbehaltlos ausführen. Mündliche
Erklärungen unserer Vertreter oder Angestellten bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung. Für Geschäfte mit Verbrauchern gelten ausschließlich die
besonderen Bestimmungen der Ziffer VII mit den dortigen Verweisungen und Ziffer
VIII.
II. Angebote
Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis,
Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Zum Angebot gehörende
Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur
annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
sind. Dasselbe gilt für Angaben in unseren Katalogen und elektronischen Medien.
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie entweder schriftlich bestätigt oder
ausgeführt werden. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die
Rechnung bzw. der Lieferschein als Auftragsbestätigung.
III. Preise und Zahlung
Unsere Preise gelten mangels besonderer
Vereinbarung ab Werk, ausschließlich Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Davon abweichende Vereinbarungen ersehen Sie bitte in Ihrer
aktuell gültigen Preisliste. Unsere Preise und Konditionen berechnen wir
aufgrund der am Liefertag geltenden Preisliste. Unsere Rechnungen sind mangels
gesonderter Vereinbarungen innerhalb von 14
Tagen ohne Abzüge zahlbar. Bei Zahlungen,
Überweisungen, sowie bei abweichen- den Zahlungsbedingungen, ist das Datum der
Ausführung der Überweisung durch das Postgiroamt oder die Bank maßgeblich.
Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel können wir leider
nicht akzeptieren. Gegenüber unseren fäl- ligen Ansprüchen sind Aufrechnungen
nur zulässig mit Gegenansprüchen des Käufers, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind. Dasselbe gilt für die Ausübung von
Zurückbehaltungsrechten.
IV. Lieferung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir zu
Teillieferungen berechtigt. Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher
Vereinbarung verbindlich. Die Lieferfrist beginnt ggf. mit der Absendung der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der möglicherweise erforderlichen
Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen sowie vor Eingang einer
ggf. vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt
die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger
Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn
bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen
bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und
Aussperrung sowie beim Eintritt anderer, von uns ebenfalls nicht zu vertretender
Hindernisse, soweit diese auf die Fertigstellung oder Ablieferung von
erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn derartige Umstände bei
Unterlieferanten eintreten. Wir verpflichten uns, den Käufer vom Eintritt
derartiger Umstände unverzüglich zu benachrichtigen. Der Versand erfolgt stets
auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr für Beschädigung und Untergang des
Liefergegenstandes geht spätestens mit Absendung auf den Käufer über und zwar
auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen oder
die Versandkosten übernommen haben. Soweit nichts anderes bestimmt ist,
bestimmen wir Transportmittel und Transportweg nach freiem Ermessen. Verzögert
sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so
geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
V. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis
der Käufer sämtliche Forderungen bezahlt hat. Der Käufer darf den
Liefergegenstand, an dem wir uns das Eigentum vorbehalten haben, im Rahmen des
ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in
Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Veräußert der
Käufer den Liefergegenstand, tritt er schon jetzt bis zur Tilgung unser- er
sämtlichen Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen
seinen Abnehmer an uns ab. Zu anderen Verfügungen über den Liefergegenstand,
insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht
befugt. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in den Liefergegenstand
oder in die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich unter
Angabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Der
Käufer darf die abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich
in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Bei
Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme des Vorbehaltsguts nach
Mahnung berechtigt, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des
Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
VI. Haftung
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder
wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich,
spätestens 5 Tage nach Empfang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen.
Andere Mängel sind uns spätestens 5 Tage nach Entdeckung schriftlich
mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder
Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Der Käufer ist verpflichtet,
die Ware auszupacken und zu prüfen. Bei Transportschäden oder Diebstahl ist
sofort eine Tatbestandsaufnahme durch die Spedition oder den Paketbeförderer
anzufordern und uns zuzuleiten. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann die
Gewährleistungsrechte des Käufers beeinträchtigen. Bei rechtzeitiger
Mitteilung richten sich die Ansprüche des Käufers nach den nachfolgenden
Bestimmungen. Wir leisten Gewähr für Fehlerfreiheit entsprechend dem
jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung,
die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des bestellten Gegenstandes
beein- trächtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer
Beanstandung. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der aufgetretene
Mangel in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Käufer einen Mangel
nicht unverzüglich angezeigt und die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat
oder der Liefergegenstand unsachgemäß behandelt oder in den Liefergegenstand
Fremdteile eingebaut worden sind, die zu einer Veränderung des
Liefergegenstandes geführt haben. Wegen eines unerheblichen Mangels des
Liefergegenstandes stehen dem Käufer keine Rechte zu.
Im übrigen kann der Käufer Nachbesserung
verlangen. Statt der Nachbesserung sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. §
439 Abs. 3 Satz 1 BGB bleibt unberührt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, nach
seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder die Minderung des Kaufpreises zu
verlangen, wenn die Nacherfüllung fehl schlägt, unmöglich ist, uns in einem
angemessenen Zeitraum nicht gelingt, von uns ver- weigert oder von uns
schuldhaft verzögert wird. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab
Ablieferung des Liefergegenstandes, für gebrauchte Sachen 12 Monate. Dem
Käufer steht kein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen einer nicht oder nicht
vertragsgemäßen Leistung zu, wenn wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten
haben. Dies gilt dann nicht, wenn sich aus besonderen Vereinbarungen ein
verschuldensunabhängiges Rücktrittsrecht des Käufers ergibt, sowie bei einem
Mangel des Liefergegenstandes.
Die Haftung der Schwegler GmbH für vertragliche
Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
Ansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Ersatz von
Verzugsschäden sowie übernommenen Garantien. Insoweit haftet die Schwegler
GmbH für jeden Grad des Verschuldens; bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und Verzugsschäden ist die Haftung auf vertragstypische und
vorhersehbare Schäden beschränkt. Wesentlich sind alle Vertragspflichten,
deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und auf die der Kunde vertrauen
darf. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für leicht
fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Schwegler GmbH.
Sämtliche Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach Entstehung des
Anspruchs. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem
Verschweigen eines Mangels oder einer Garantie sowie bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit. In diesem Fall verjähren Schadensersatzansprüche
innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist. Ansprüche aus dem
Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Bestimmungen unberührt.
VII. Verbrauchergeschäfte
Gegenüber Verbrauchern (Verbrauchsgüterkauf)
gelten die gesetzlichen Bestimmungen, jedoch beträgt beim Verkauf gebrauchter
Sachen die Verjährungsfrist für die Rechte des Käufers ein Jahr ab
Ablieferung der Sache. Außerdem haften wir auf Schadensersatz auch bei
Verbrauchergeschäften nur nach Maßgabe der Ziffer VI.
VIII. Fernabsatzverträge
Kommt der Kaufvertrag mit einem Verbraucher unter
ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande, so gilt
hinsichtlich eines Widerrufs durch den Kunden das Folgende:
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von
Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache
vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch
nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß Artikel 246 § 2 i.V.
mit § 1 Abs. 1 u. 2 EGBGB
sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S.1 BGB i.V. Artikel 246 § 3
EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
SCHWEGLER Vogel- & Naturschutzprodukte GmbH,
Heinkelstr.35, D-73614 Schorndorf, Telefax: (07181) 97745 49.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit
gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies
nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung
– wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre –
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für
eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in
Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurück zu senden. Sie haben
die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von
40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich
vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für
Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Die Regelungen dieses Abschnitts gelten nicht bei
Bestellungen oder Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Schorndorf. Gerichtsstand im
Geschäft mit unseren vollkaufmännischen Kunden ist unser Geschäftssitz. Das
gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Auf das Vertragsverhältnis
findet neben den vorstehenden Bestimmungen ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt.
Schorndorf, Juli 2010
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