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General terms of business General terms of business

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

I. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Geschäfte mit unseren Käufern. Mit der Bestellung erkennt sie der Käufer auch für nachfolgende Bestellungen an, auch wenn seine eigenen Geschäftsbedingungen anders lauten. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich und schriftlich zu. Abweichende Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers den Auftrag vorbehaltlos ausführen. Mündliche Erklärungen unserer Vertreter oder Angestellten bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Für Geschäfte mit Verbrauchern gelten ausschließlich die besonderen Bestimmungen der Ziffer VII mit den dortigen Verweisungen und Ziffer VIII.

II. Angebote

Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Dasselbe gilt für Angaben in unseren Katalogen und elektronischen Medien. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie entweder schriftlich bestätigt oder ausgeführt werden. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Rechnung bzw. der Lieferschein als Auftragsbestätigung.

III. Preise und Zahlung

Unsere Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, ausschließlich Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Davon abweichende Vereinbarungen ersehen Sie bitte in Ihrer aktuell gültigen Preisliste. Unsere Preise und Konditionen berechnen wir aufgrund der am Liefertag geltenden Preisliste. Unsere Rechnungen sind mangels gesonderter Vereinbarungen innerhalb von 14

Tagen ohne Abzüge zahlbar. Bei Zahlungen, Überweisungen, sowie bei abweichen- den Zahlungsbedingungen, ist das Datum der Ausführung der Überweisung durch das Postgiroamt oder die Bank maßgeblich. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel können wir leider nicht akzeptieren. Gegenüber unseren fäl- ligen Ansprüchen sind Aufrechnungen nur zulässig mit Gegenansprüchen des Käufers, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dasselbe gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.

IV. Lieferung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich. Die Lieferfrist beginnt ggf. mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der möglicherweise erforderlichen Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen sowie vor Eingang einer ggf. vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt anderer, von uns ebenfalls nicht zu vertretender Hindernisse, soweit diese auf die Fertigstellung oder Ablieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn derartige Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Wir verpflichten uns, den Käufer vom Eintritt derartiger Umstände unverzüglich zu benachrichtigen. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr für Beschädigung und Untergang des Liefergegenstandes geht spätestens mit Absendung auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen oder die Versandkosten übernommen haben. Soweit nichts anderes bestimmt ist, bestimmen wir Transportmittel und Transportweg nach freiem Ermessen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

V. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen bezahlt hat. Der Käufer darf den Liefergegenstand, an dem wir uns das Eigentum vorbehalten haben, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Veräußert der Käufer den Liefergegenstand, tritt er schon jetzt bis zur Tilgung unser- er sämtlichen Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seinen Abnehmer an uns ab. Zu anderen Verfügungen über den Liefergegenstand, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht befugt. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in den Liefergegenstand oder in die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich unter Angabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Der Käufer darf die abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme des Vorbehaltsguts nach Mahnung berechtigt, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

VI. Haftung

Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Empfang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind uns spätestens 5 Tage nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware auszupacken und zu prüfen. Bei Transportschäden oder Diebstahl ist sofort eine Tatbestandsaufnahme durch die Spedition oder den Paketbeförderer anzufordern und uns zuzuleiten. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann die Gewährleistungsrechte des Käufers beeinträchtigen. Bei rechtzeitiger Mitteilung richten sich die Ansprüche des Käufers nach den nachfolgenden Bestimmungen. Wir leisten Gewähr für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des bestellten Gegenstandes beein- trächtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der aufgetretene Mangel in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich angezeigt und die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder der Liefergegenstand unsachgemäß behandelt oder in den Liefergegenstand Fremdteile eingebaut worden sind, die zu einer Veränderung des Liefergegenstandes geführt haben. Wegen eines unerheblichen Mangels des Liefergegenstandes stehen dem Käufer keine Rechte zu.

Im übrigen kann der Käufer Nachbesserung verlangen. Statt der Nachbesserung sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. § 439 Abs. 3 Satz 1 BGB bleibt unberührt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen, wenn die Nacherfüllung fehl schlägt, unmöglich ist, uns in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt, von uns ver- weigert oder von uns schuldhaft verzögert wird. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Ablieferung des Liefergegenstandes, für gebrauchte Sachen 12 Monate. Dem Käufer steht kein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen einer nicht oder nicht vertragsgemäßen Leistung zu, wenn wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. Dies gilt dann nicht, wenn sich aus besonderen Vereinbarungen ein verschuldensunabhängiges Rücktrittsrecht des Käufers ergibt, sowie bei einem Mangel des Liefergegenstandes.

Die Haftung der Schwegler GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Ersatz von Verzugsschäden sowie übernommenen Garantien. Insoweit haftet die Schwegler GmbH für jeden Grad des Verschuldens; bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Verzugsschäden ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Wesentlich sind alle Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und auf die der Kunde vertrauen darf. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Schwegler GmbH. Sämtliche Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach Entstehung des Anspruchs. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer Garantie sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In diesem Fall verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Bestimmungen unberührt.

VII. Verbrauchergeschäfte

Gegenüber Verbrauchern (Verbrauchsgüterkauf) gelten die gesetzlichen Bestimmungen, jedoch beträgt beim Verkauf gebrauchter Sachen die Verjährungsfrist für die Rechte des Käufers ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Außerdem haften wir auf Schadensersatz auch bei Verbrauchergeschäften nur nach Maßgabe der Ziffer VI.

VIII. Fernabsatzverträge

Kommt der Kaufvertrag mit einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande, so gilt hinsichtlich eines Widerrufs durch den Kunden das Folgende:

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß Artikel 246 § 2 i.V. mit § 1 Abs. 1 u. 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S.1 BGB i.V. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

SCHWEGLER Vogel- & Naturschutzprodukte GmbH, Heinkelstr.35, D-73614 Schorndorf, Telefax: (07181) 97745 49.

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurück zu senden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Die Regelungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Bestellungen oder Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Schorndorf. Gerichtsstand im Geschäft mit unseren vollkaufmännischen Kunden ist unser Geschäftssitz. Das gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Auf das Vertragsverhältnis findet neben den vorstehenden Bestimmungen ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Schorndorf, Juli 2010

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